Im Mai jeden Jahres wird eine Acontorechnung erstellt, welche aus dem Verbrauch des Vorjahres errechnet wird.
Im Oktober wird die Zählerablesung durchgeführt und die Jahresrechnung ausgestellt, wobei allfällige Acontozahlungen berücksichtigt werden.
Nicht einbezahlte Mahngebühren bleiben natürlich auch über diesen Termin hinaus als nicht beglichene Schuld offen und werden bei den nächsten Rechungen berücksichtigt oder werden als neue, gesonderte Rechnung ausgestellt.
Die Ablesung kann selbst durchgeführt und über das Webportal übermittelt werden, wobei ein Ablesebonus gutgeschrieben wird.
Weiters ist es möglich die Ablesung selbst durchzuführen und das Ergebnis schriftlich an die Buchhaltung oder den Wasserwart zu senden. Schließlich kann auch noch eine persönliche Ablesung durch den Wasserwart erfolgen.
Im Abstand von maximal fünf Jahren wird eine allgemeine Kontrollablesung durch den Wasserwart ausgeführt. Dies wird bei der Jahreshauptversammlung bekanntgegeben und eine Selbstablesung ist in diesem Jahr nicht möglich.
Die Ablesung durch den Wasserwart ist bei Ab- oder Ummeldung der Anlage auf alle Fälle notwendig.
Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Feststellung des Verbrauches nicht möglich sein, wird aus dem Verbrauch der letzten drei Jahre eine Schätzung durchgeführt und dieser errechnete Betrag zur Vorschreibung gebracht.
Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt im Regelfall mittels Erlagschein oder mit Bankeinzug. In Sonderfällen kann auch bar bei der Buchhaltung eingezahlt werden.
Preisänderungen werden mit dem nächsten Ablesetermin wirksam. Das heisst, Änderungen, welche bei der Jahreshauptversammlung für 2011 beschlossen werden, werden bei der Ablesung 2012 in Rechnung gestellt.