• Im April jeden Jahres wird eine Acontorechnung erstellt, welche aus dem Verbrauch des Vorjahres errechnet wird.

  • Im September wird die Zählerablesung durchgeführt und die Jahresrechnung ausgestellt, wobei allfällige Acontozahlungen berücksichtigt werden.

  • Nicht einbezahlte Mahngebühren bleiben natürlich auch über diesen Termin hinaus als nicht beglichene Schuld offen und werden bei den nächsten Rechungen berücksichtigt oder werden als neue, gesonderte Rechnung ausgestellt.

  • Die Ablesung kann selbst durchgeführt und über das Webportal übermittelt werden, wobei ein Ablesebonus gutgeschrieben wird.
    Bei nicht Bekanntgabe des Zählerstandes, wird ein zusätzlicher Betrag von 39,- € eingehoben (siehe Beschluss Jahreshauptversammlung 2024)
    In begründeten Fällen kann auf Anfrage auch eine persönliche Ablesung durch den Wasserwart erfolgen.

  • Die Ablesung durch den Wasserwart ist bei Ab- oder Ummeldung der Anlage auf alle Fälle notwendig.

  • Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt im Regelfall mittels Erlagschein oder mit Bankeinzug. In Sonderfällen kann auch bar bei der Buchhaltung eingezahlt werden.

  • Preisänderungen werden mit dem nächsten Ablesetermin wirksam. Das heisst, Änderungen, welche bei der Jahreshauptversammlung für 2026 beschlossen werden, werden bei der Ablesung 2027 in Rechnung gestellt.