Im April jeden Jahres wird eine Acontorechnung erstellt, welche aus dem Verbrauch des Vorjahres errechnet wird.
Im September wird die Zählerablesung durchgeführt und die Jahresrechnung ausgestellt, wobei allfällige Acontozahlungen berücksichtigt werden.
Nicht einbezahlte Mahngebühren bleiben natürlich auch über diesen Termin hinaus als nicht beglichene Schuld offen und werden bei den nächsten Rechungen berücksichtigt oder werden als neue, gesonderte Rechnung ausgestellt.
Die Ablesung kann selbst durchgeführt und über das Webportal übermittelt werden, wobei ein Ablesebonus gutgeschrieben wird. Bei nicht Bekanntgabe des Zählerstandes, wird ein zusätzlicher Betrag von 39,- € eingehoben (siehe Beschluss Jahreshauptversammlung 2024) In begründeten Fällen kann auf Anfrage auch eine persönliche Ablesung durch den Wasserwart erfolgen.
Die Ablesung durch den Wasserwart ist bei Ab- oder Ummeldung der Anlage auf alle Fälle notwendig.
Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt im Regelfall mittels Erlagschein oder mit Bankeinzug. In Sonderfällen kann auch bar bei der Buchhaltung eingezahlt werden.
Preisänderungen werden mit dem nächsten Ablesetermin wirksam. Das heisst, Änderungen, welche bei der Jahreshauptversammlung für 2026 beschlossen werden, werden bei der Ablesung 2027 in Rechnung gestellt.