ZÄHLERABLESUNG 2026
Der Ablesezeitraum ist bis 04.10.2026

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Sollten Sie den Zählerstand nicht bekanntgeben, wird für den dadurch entstehenden Mehraufwand eine Gebühr in Höhe von EUR 39,– verrechnet. Diese Regelung wurde in der Jahreshauptversammlung im Jahr 2024 beschlossen.