Arbeiten im Bereich von Wasserinstallationseinrichtungen

Für Arbeiten im Bereich von Wasserinstallationen, welche im Eigentum der Wassergenossenschaft sind und von ihr gewartete werden, bitten wir folgende Richtlinien einzuhalten:

  • Anzeige der geplanten Baumassnahmen mit dem beiliegenden Formblatt. Dieses bitten wir ausgefüllt und unterfertigt beim Wasserwart abzugeben
  • Verständigung des Wasserwartes bei Baubeginn.
  • Sollten Arbeiten im Bereich des Wasserschiebers notwendig sein, so ist die ausführende Firma darauf hinzuweisen, den Schieber mit der Schieberstange mit der notwendigen Sorgfalt freizulegen oder mittels Suchschlitz die Lage genau festzustellen.
  • Im Bereich des Schiebers oder der Wasserleitung sind nur händische Arbeiten erlaubt.
  • Sollte es zu Beschädigungen der Leitungen oder anderer Einrichtungen kommen, ist der Wasserwart sofort zu verständigen.
  • Bei Arbeiten im Bereich der Wasserleitung ist vor dem Schließen der Baugrube der Wasserwart zur gemeinsamen Begehung zu verständigen.
  • Wenn von der Wassergenossenschaft gewünscht ist der Schieber wieder so herzustellen, dass er jederzeit zugänglich und auch bedienbar ist.

 

Wir bitten Sie, im Interesse der übrigen Mitglieder der Wassergenossenschaft diese Vorgangsweise einzuhalten, und so größere Probleme zu vermeiden.

 

 

Anzeige der geplanten Baumassnahme:

Name              :______________________________________________________

Adresse:_______________________________________________________

Art der Baumaßnahme: ___________________________________________

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geplanter Baubeginn:_____________________________________________

Bauausführende Firma:___________________________________________

 

Wir bestätigen die Vorgaben der Wassergenossenschaft bezüglich der Leitungen und Einrichtung auf unserem Grundstück einzuhalten und die bauausführenden Firma zur entsprechenden Sorgfalt anzuhalten.