Mit einstimmigen Beschluß in der JHV vom 14.06.2022 wird der Wasserzins auf  € 2,04 netto/m3 zuzüglich 10 % Ust (€ 2,24 brutto/m3) mit der Abrechnung 2022 angehoben.

 

Grundsätzlich wird für die Abrechnung auf ganze m3 gerundet.

 

Ab der ersten Mahnung (siehe Protokoll JHV20160420) werden EUR 5,00 + 10% Ust, für die zweite Mahnung EUR 10,00 + 10% Ust und für die dritte Mahnung EUR 15,00 +10% Ust. verrechnet.

Der Mindestbetrag pro Jahr beträgt EUR 39,00 + 10% Ust.